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01. CeBIT 2010 - atacama ab heute auf dem Bremer Gemeinschaftsstand
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Die CeBIT wurde gestern in Hannover durch Bundeskanzlerin Merkel und den spanischen Ministerpräsidenten Zapatero eröffnet. Die weltgrößte IT-Messe wurde um einen Tag auf fünf Tage verkürzt. Mehr als 400.000 Besucher werden erwartet. Laut Bitkom-Präsident Scheer muss sich die IT-Show wieder um ein klareres Profil bemühen. Als Leitmesse für eHealth etabliert sich zunehmend die Telehealth, Anwendungen für die Gesundheitswirtschaft sind jedoch auch anderenorts zu finden. atacama | Software ist in diesem Jahr wieder auf der CeBIT vertreten. Vom 2. bis zum 6. März präsentieren wir unsere Lösungen zusammen mit zehn weiteren Ausstellern auf dem Gemeinschaftsstand des Landes Bremen. In Halle 6, Stand D42 zeigen wir Ihnen unsere Software für das GKV-Fallmanagement, die wissensbasierte Software apenio® für Pflegeplanung und -dokumentation sowie atacama | C4C, die neue Pflegeberatungs-Software für Krankenkassen und Pflegeberatungsstellen.
Wir laden Sie herzlich ein, sich vor Ort persönlich über unsere Produkte zu informieren.
Nähere Informationen bekommen Sie von Herrn Kreienborg, Tel.: 0421-22 30 1-0. Er vereinbart auch gerne individuelle Präsentationstermine mit Ihnen.
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02. Erster atacama GKV-Tag ein voller Erfolg
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Im Januar feierte der atacama GKV-Tag Premiere. Erstmals haben wir zu der zweitägigen Veranstaltung in unsere Firmenräume nach Bremen eingeladen. Rund 70 Teilnehmer, vorwiegend von Krankenkassen, nahmen das Motto "Kommunizieren. Vernetzen. Optimieren." wörtlich und haben sich über aktuelle Entwicklungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie die Lösungen von atacama informiert. In den Pausen und während der Abendveranstaltung blieb dann aber auch genügend Zeit, sich untereinander auszutauschen.
Eine wesentliche Rolle spielte die neue atacama | GKV Suite. In ihr werden atacama | ZE, atacama | KFO, atacama | PA , atacama | HM und atacama | PIX sowie die Software für Pflegeberatung und Pflege-Fallmanagement (C4C) unter einer einheitlichen, webbasierten Oberfläche integriert. Anwender stellten in interessanten Vorträgen die Möglichkeiten der Lösung vor und gaben ihre Erfahrungen weiter. Abgerundet wurde der erste Tag durch eine Podiumsdiskussion zum Thema "Wie können Krankenkassen die Effizienz und Qualität zahnmedizinischer Versorgung beeinflussen?" Hier tauschten sich Gesundheitsökonomen, Ärzte und Krankenkassenvertreter teils hitzig, aber immer souverän aus. Einen Audio-Mitschnitt der gesamten Diskussion finden Sie im Internet unter http://www.atacama.de/GKV-Tag-2010-podiumsdiskussion.html.
Der zweite Tag stand ganz im Zeichen der praktischen Informationsvermittlung. In Workshops wurde die Sachbearbeitung in den Modulen atacama | KFO und atacama | PA dargestellt, parallel konnten sich die Teilnehmer ein Bild vom multidisziplinären Zahn-MVZ der Bremer Sternklinik machen.
Ermuntert durch das positive Feedback werden wir Anfang 2011 den nächsten GKV-Tag veranstalten. Dann sollen die Industrieausstellung weiter aufgewertet und Partner noch stärker beteiligt werden.
Fotos, Video, Vorträge und weitere Berichte zum GKV-Tag finden Sie unter http://www.atacama.de/GKV-Tag-2010.html.
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03. Arztbewertungsportale: Qualitätsanforderungen wurden veröffentlicht
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Ein gemeinsamer Katalog zur Qualitätsanforderung für Arztbewertungsportale wurde gemeinsam von der Bundesärztekammer (BÄK) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) erarbeitet und nun veröffentlicht. Der Katalog soll sowohl für Nutzer als auch für Anbieter von Bewertungsportalen hilfreich sein. Nutzer können mit Hilfe der festgelegten Kriterien die Qualität des Angebotes prüfen und für Anbieter dient der Katalog als Grundlage, um das Angebot zu optimieren. Ein weiterer Katalog mit Qualitätsanforderungen für Klinikbewertungsportale wurde für dieses Jahr angekündigt.
Der Katalog mit Qualitätsanforderungen für Arztbewertungsportale steht zum Download bereit:
http://www.aezq.de/edocs/pdf/info/arztportale-modul-1
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04. Neutralitätspflicht wahren - keine konkreten Zahnarztempfehlungen durch Krankenkassen
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Das Sozialgericht Stuttgart beschloss im Mai 2006 (AZ: S 10 KA 2369/06), dass Empfehlungen zur Inanspruchnahme bestimmter Leistungserbringer im Internet durch eine gesetzliche Krankenkasse gegen die Neutralitätspflicht gegenüber dem Versicherten verstoßen. Das bereits 4 Jahre alte Urteil wurde jetzt vom juristischen Fachinformationdienst RA online erneut aufgegriffen und wird im Internet diskutiert. Demnach ist es gesetzlichen Krankenkassen untersagt, konkrete Zahnarztpraxen beispielsweise in Deutschland, Ungarn, Polen oder Tschechien ihren Versicherten zu empfehlen. Eine solche Einflussnahme, so die Richter, sei durch durch § 88 Abs. 2 Satz 3 des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB V) nicht mehr gedeckt. Nach dieser Regelung dürfen Krankenkassen ihre Versicherten informieren und aufklären. Eine Empfehlung einzelner Praxen im In- oder Ausland, etwa durch Links auf deren Internetseiten, hat jedoch zu unterbleiben, da diese nach Auffassung der Richter einen unlauteren Wettbewerbseingriff darstellt. Krankenkassen können ihre Versicherten weiterhin über preisgünstige Versorgungsmöglichkeiten in Kenntnis setzen, sofern sie diese nach wie vor gültige Beschränkung beachten.
Link zur vollständigen Entscheidung:
http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=56769
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05. Selektivverträge - nur gut mit KZV?
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Die letzten 30 Jahre zahnmedizinischer Versorgung in Deutschland repräsentieren eine Erfolgsgeschichte, die in anderen medizinischen Sektoren vergeblich ihresgleichen sucht - so ein Fazit des Vortrages von Ministerialrat i. R. Rüdiger Saekel auf dem atacama GKV-Tag. Bei den Teilnehmern der anschließenden Podiumsdiskussion herrschte dennoch Einigkeit darüber, dass es Verbesserungspotenziale zu nutzen gilt, denn Ungereimtheiten und starre Regelungen führen im herrschenden System immer noch zwangsläufig zu Ineffizienzen. Sowohl Zahnarzt- als auch Kassenvertreter beklagten diese Zustände und plauderten dabei auch aus dem Nähkästchen. Der Hinweis von Saekel, man könne doch selber gemeinsam Verbesserungen initiieren, durch frei zu vereinbarende Verträge, stieß auf gemischte Reaktionen. Viele Selektivverträge ließen die Qualität völlig außer Acht und verfolgten nur das Ziel den Preis zu drücken, so KZV-Chef Mittermeier. Der § 73c (SGB V - Besondere ambulante ärztliche Versorgung) solle für die Zahnheilkunde nicht angewendet oder am besten ganz abgeschafft werden. Wenn schon Selektivverträge, dann bitte mit KZV-Beteiligung. Demgegenüber betonte BKK-Bereichsleiter Banaschak die Verbesserungsmöglichkeiten durch freie Vertragsgestaltung. Zwingende Erfolgsvoraussetzung sei jedoch die Bereitschaft, vorhandene Gelder anders zu verteilen.
Als mögliches Handlungsfeld wurde die Parodontose-Behandlung diskutiert, hier seien notwendige Rahmenbedingungen hinsichtlich Vor- und Nachbehandlung bislang nicht gegeben und insofern "eine Million PA-Behandlungen ... rausgeschmissenes Geld" (Saekel).
Offen blieb die Frage, ob und wie man durch Regelungen eine hinreichende Patienten-Compliance erreichen oder vielleicht sogar erzwingen könne, wie sie zum Beispiel gerade bei Parodontose-Behandlungen für den Therapie-Erfolg zwingend geboten ist.
Insgesamt eine spannende Podiumsdiskussion, bei der auch das Publikum zu Wort kam und durch reges Interesse und Beteiligung eine saftige Zeitüberschreitung geradezu erzwang.
Vollständige Dokumentation im Text- und mp3-Format unter http://www.atacama.de/GKV-Tag-2010-podiumsdiskussion.html.
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06. Terminkritisch: Zahnärztliche Leistungsdaten für Morbi-RSA
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Erstmals für das Berichtsjahr 2009 müssen Krankenkassen zahnärztliche Abrechnungsdaten für den Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) liefern. KCH-Daten wurden bereits per DTA geliefert und können auch für den Morbi-RSA verwendet werden. Für alle anderen Leistungsarten (BEMA Teil 2 bis 5, also KB, KFO, PA, ZE) kommt die vereinbarte Technische Anlage zur Datenlieferung via DTA erst ab Januar 2010 zum Zuge. Zwar müssen die KZVen auf Grund einer Übergangs-Vereinbarung auch für 2009 schon Daten in einem reduzierten RSA-Format liefern, jedoch besteht trotzdem Handlungs-Bedarf für Krankenkassen. Die Analyse von KZVen gelieferter Daten hat nämlich gezeigt, dass diese in ihrer Gesamtheit hinsichtlich Datenumfang und -Qualität unzureichend sind. BITMARCK hat deshalb entschieden, Morbi-RSA Daten für TP2 (BEMA Teil 2 bis 5) erst ab 2010 über den Weg des DTA anzunehmen. Um der Pflicht zur Datenlieferung nachzukommen, ergeben sich für Krankenkassen folgende Möglichkeiten:
- Krankenkassen, die bisher nicht elektronisch arbeiten, können einen Beleg-Erfassungsservice von atacama nutzen. Dabei werden die relevanten Daten digitalisiert, vorgeprüft und nach ISKV übertragen.
- Anwender der Fallmanagement-Software atacama | KFO und atacama | ZE haben ihre Erfassungsarbeit für die wichtigsten Leistungsarten im Normalfall bereits erledigt. Für diese Kassen können die Daten mit geringem Aufwand exportiert und zur Auswertung in das ISKV-System eingelesen werden. Auch für Kassen, die bei ZE nur die Genehmigungen erfasst haben, wird eine praktikable Lösung angeboten.
Das Einspielen der Daten muss rechtzeitig vor dem 31. Juli 2010 erfolgt sein, damit die Daten wie vorgeschrieben bis zum 15. August an das Bundesversicherungsamt geliefert werden können. Entsprechende Vorlaufzeiten gilt es zusätzlich zu beachten. Für weitere Informationen können sich Interessenten an den atacama-Vertrieb (vertrieb@atacama.de oder Tel.: 0421-22 30 1-0) wenden.
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