|
|
Sollte der Newsletter nicht richtig angezeigt werden, klicken Sie bitte hier
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
01. Neue Festzuschussbeträge zum 01.04.2009
|
Zum 01. April 2009 ändert sich die Höhe der Festzuschussbeträge für den Zahnersatz. Gleichzeitig wird der einheitliche Punktwert für prothetische Leistungen, einschließlich Kronen und Suprakonstruktionen, auf 0,7454 festgesetzt. Anwender der Fallmanagement-Software atacama | ZE erhalten ihr Update wie gewohnt zeitgerecht. Auch der Festzuschussrechner atacama | FEZ wird pünktlich zum 01.04.2009 aktualisiert.
nach oben
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
02. Gesundheitsfonds: verbindliche Richtlinie für Codierung der Diagnose erforderlich
|
Die Umverteilung der Beträge aus dem Gesundheitsfonds basiert auf zweifelhaftem Datenmaterial, berichtet die zm-online. Mit einer komplexen Diagnosesystematik kodieren die niedergelassenen Ärzte die Krankheiten ihrer Patienten nach dem gesetzlich vorgeschriebenen System ICD-10. Mit Hilfe der verschlüsselten Daten werden die Beträge aus dem Gesundheitsfond an die Krankenkassen umverteilt. Eine sogenannte "Sesam-Studie", durchgeführt von der Universität Leipzig und der Sächsischen Gesellschaft für Allgemeinmedizin, zeigte deutlich, dass die Richtlinien für eine Codierung der Krankheitsbilder für viele Ärzte nicht eindeutig sind. Für die Studie ließ man zwei Ärzte parallel dasselbe Datenmaterial kodieren. Bei einer groben Einteilung der Krankheiten stimmten die Ergebnisse überwiegend überein, bei einer detaillierten Charakterisierung wichen die Ergebnisse weitgehend voneinander ab. Auch bei chronischen Krankheiten, die eine besonders wichtige Rolle bei der morbiditätsbegründeten Umverteilung des Gesundheitsfonds spielen, waren die Ergebnisse umso schlechter, je differenzierter kodiert wurde. Die Übereinstimmung der Ergebnisse lag hier, je nach Krankheitsbild, deutlich unter 10 Prozent. Das Bundesversicherungsamt ist der Meinung, das Verteilungssystem sei vernünftig, denn die Datenlage sei für alle Kassen gleich schlecht. Der Vorsitzende der AOK Rheinland/Hamburg fordert dagegen verbindliche Richtlinien, damit die Ärzte richtig kodieren können.
nach oben
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
03. Das Internet als Ratgeber in Gesundheitsfragen
|
Das Internet wird zur Informationsrecherche in Gesundheitsfragen und Online-Kommunikation mit Gleichgesinnten oder Medizinern immer öfter benutzt. Zwischen 2005 und 2007 wurde ein signifikanter Anstieg in diesem Bereich verzeichnet. Derzeit nutzen 57 Prozent der Deutschen das Internet als Informations- und Kommunikationsmedium im Bereich der Gesundheitsversorgung. Diese und weitere Ergebnisse ergab die von der EU geförderte Studie "eHealth Trends 2005-2007", an welcher der Lehrstuhl für Medizinische Informatik der Universität Erlangen-Nürnberg mit sechs weiteren europäischen Partnern teilgenommen hat. Die europaweite Befragung zur Internetnutzung in Gesundheitsfragen wurde im Rahmen der dreijährigen Studie durchgeführt. Im Bereich Internetnutzung in Gesundheitsfragen liegt Deutschland im europaweiten Vergleich an der dritten Stelle. Die Bedeutung der herkömmlichen Informationsmedien bei Fragen zur Gesundheit bleibt konstant bzw. geht sogar zurück. Die Internetnutzung in diesem Bereich gewinnt dagegen immer mehr an Beliebtheit und wird immer öfter für interaktive Dienste verwendet. Ein deutlicher Anstieg des Online-Kaufs von Arzneimitteln wurde auch verzeichnet. Prof. Dr. Hans-Ulrich Prokosch kommentierte die Ergebnisse der Studie mit folgenden Worten: "Die Ärzteschaft muss sich darauf einstellen, dass die Anzahl der informierten und mündigen Bürger, die sich zu ihren Gesundheitsproblemen im Internet informieren, bevor sie einen Arztbesuch wahrnehmen, immer größer wird. Aber auch weitergehende Internetdienste, wie z.B. der Online-Kauf von Arzneimitteln und anderen Medizinprodukten sowie die E-Mail-Kommunikation mit Ärzten, werden zukünftig eine größere Bedeutung erlangen."
nach oben
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
04. BIG und BKK Gesundheit sind neue Mitglieder bei Dent-Net-Netzwerk
|
Durch den neuen Gesundheitsfonds mit dem Einheitsbeitragssatz gewinnt das Leistungsangebot der Krankenkassen immer mehr an der Bedeutung. Der höhere Kassenbeitrag des Versicherten wird so durch eine Mehrwertleistung, z. B. günstige Angebote zum Zahnersatz, kompensiert. Die BKK Gesundheit und die BIG bieten günstige Angebote zum Zahnersatz an, die über das Dent-net-Netzwerk abgewickelt werden. Die beiden Krankenkassen zählen zu den neuesten Mitgliedern des Dent-net-Netzwerkes. Mit dem Angebot sparen Versicherte bei Prophylaxe, Zahnersatz und Implantatbehandlungen bares Geld. Das Dent-net-Netzwerk ist ein Verbund mit derzeit mehr als 330 teilnehmenden Zahnarztpraxen und mehr als 65 Krankenversicherungen. Laut Aussagen des Dent-net-Netzwerkes befinden sich zur Zeit mehr als 1.000 Zahnarztpraxen in Aufnahmeverhandlungen. Patienten, die bei einer dem Verbund angeschlossenen Krankenkasse versichert sind, können eine der Zahnarztpraxen in Anspruch nehmen, die auch dem Verbund angehört und sich kostengünstig behandeln lassen, ohne auf Qualität und Sicherheit verzichten zu müssen (z. B. Regelleistungen erfordern keinen Eigenanteil bei 30% Bonus). Neben einer Prophylaxebehandlung, die für viele Versicherte dank des Dent-net-Netzwerkes ohne Zuzahlung möglich ist, können auch Implantatversorgungen mit Preisvorteilen durchgeführt werden. Die Zahnarztsuche erfolgt schnell und einfach über die Suchfunktion auf der Homepage des Anbieters.
nach oben
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
05. Verordnungsänderung für Paracetamol ab dem 01. April 2009
|
Das bisher in den Apotheken freiverkäufliche Medikament Paracetamol soll ab dem 01. April 2009 zu den verschreibungspflichtigen Medikamenten gehören. Lediglich Packungsgrößen mit maximal 10 g Paracetamol (entspricht 20 Tabletten zu je 500 mg) sind dann noch ohne Rezept erhältlich. Ausschlaggebend für diese Entscheidung war die gestiegene Anzahl der Notfallkonsultationen und Todesfälle, die sich in Verbindung mit diesem Wirkstoff ereignet haben.
Überdosierung von Paracetamol gilt als Hauptursache bei akutem Leberversagen in den USA, Großbritannien und den meisten europäischen Ländern. Es handelt sich einerseits um Patienten, die Paracetamol in suizidaler Absicht in starker Überdosis einnahmen und andererseits um Patienten, denen Medikamente mit diesem Wirkstoff in unbeabsichtigter Überdosierung über mehrere Tage verabreicht wurden. Paracetamol ist ein pharmakologisch gut charakterisiertes dosisabhängiges Hepatoxin, welches die Hauptursache für akutes Leberversagen darstellt. Experten fordern schon seit längerem Änderungen im Hinblick auf die Verschreibungsverordnung. Dieser Forderung wurde auch in Deutschland nachgegangen mit einem Beschluss, welcher vorschreibt, dass alle Schmerz- und Fieberpräparate, die den Wirkstoff Paracetamol enthalten, ab dem 01. April 2009 nur nach ärztlicher Verordnung und auf Rezept erhältlich sind. Paracetamol gilt weiterhin als nebenwirkungsarmes und gut verträgliches Schmerzmittel, wenn die empfohlene Dosis für Einzel- und Gesamtgabe strikt eingehalten wird. Insbesondere bei der Verordnung von Kombinationspräparaten zur Schmerztherapie sollen die Patienten auf eine strenge Einhaltung der Dosierungsempfehlung hingewiesen werden.
nach oben
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
06. Pilotphase für atacama | KFO mit Web-Oberfläche hat begonnen
|
Pünktlich zum 01. Februar 2009 begann die Pilotphase mit der Vereinigten IKK (inzwischen: SIGNAL IDUNA IKK) für die neue atacama Fallmanagement-Software im Bereich der Kieferorthopädie. "Die Umstellung von der bisherigen auf die web-basierte Version von atacama | KFO erfolgte bis jetzt ohne Probleme. Wir sind sehr zufrieden mit der fachlichen Begleitung bei diesem Projekt. Schon in der Pilot-Phase funktioniert das Programm reibungslos und läuft stabil", so Herr Jürgen Eckert, Leiter des Referats Kieferorthopädie bei der SIGNAL IDUNA IKK. Der Sachbearbeiter wird von der Software durch die Fallbearbeitung "geführt". Eine rationelle Vorgehensweise bietet somit mehr Zeit für wichtige fachliche Beurteilung. Die Bedienung des Programms findet komplett im Internet-Browser statt und erfordert keine zusätzliche Installation von Software. atacama | KFO verwendet die hochmoderne und skalierbare Enterprise Java Beans / JEE - Technologie, die bereits bei atacama | ZE und atacama | HM eingesetzt wird. Die neue KFO-Fallmanagement-Software aus dem Hause atacama zeichnet sich durch noch mehr Funktionalitäten, erweiterte Leistungskontrolle sowie eine intuitive und selbsterklärende Bedienung aus, die mit den Modulen atacama | ZE, atacama | HM und atacama | PA harmoniert. Es können jetzt mehrere KFO-Fälle pro Versicherten mit getrennter Fallkontrolle betrachtet werden, eine Begutachtung der KIG-Mittelung ist auch möglich. Neben der Erstellung und Bearbeitung von Plänen, Gutachten, Rechnungen und Zahlungen können per Browser-Klick Aufgaben, Notizen und Briefe erzeugt werden. Die elektronische Karteikarte bietet einen chronologischen Überblick über den gesamten Vorgang und ermöglicht einen direkten Zugang zu den einzelnen Falldaten. So bietet atacama | KFO für die Krankenkasse eine Rundum-Lösung in Sachen Kieferorthopädie, sowohl für die Sachbearbeitung als auch für das Controlling.
nach oben
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
07. Keine Vorteile bei Zahnaufhellung mit Lampen, dafür aber gesundheitliche Risiken
|
In einer kürzlich veröffentlichten Studie haben norwegische Wissenschaftler festgestellt, dass eine Zahnaufhellung mit Einsatz spezieller Lampen keine Vorteile bringt, aber ein Risiko für das Auge und die Haut darstellt, wenn kein entsprechender Schutz eingesetzt wird. Es wurden acht verschiedene handelsübliche Produkte unter und ohne Lichteinfluss an extrahierten Zähnen getestet. Die Zahnfarbe wurde direkt und eine Woche nach dem Bleachen durch zwei erfahrene Untersucher beurteilt. Das Ergebnis zeigte keinen Unterschied im Vergleich der beiden Verfahren. Zusätzlich wurden die Zahnoberflächen nach einer Woche untersucht und mit ungebleichten Kontrollzähnen verglichen. Es wurde eine erhöhte Anzahl freiliegender Rillen im Zahnschmelz der gebleichten Zähne festgestellt, was die Zähne angreifbarer für mechanische Schädigungen macht. Aufgrund der Ergebnisse sollte eine Zahnaufhellung ohne Einsatz von UV-Licht erfolgen, da es zum gleichen Ergebnis führt und kein gesundheitliches Risiko für Haut und Augen darstellt. Eine Zahnaufhellung sollte nur unter Aufsicht eines Zahnarztes und nach vorheriger zahnärztlicher Diagnose durchgeführt werden.
nach oben
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
08. Kieferorthopäden kritisieren FINANZTEST-Beitrag zu KFO-Zusatzversicherungen
|
In der Januarausgabe der Zeitschrift FINANZTEST wird vom Abschluss einer Zusatzversicherung für kieferorthopädische Behandlungen vor dem 5. Lebensjahr abgeraten. Die Begründung für diese Empfehlung liegt nach Aussagen der Zeitschrift FINANZTEST in der fehlenden Fähigkeit zur Feststellung der Kieferprobleme. Der Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden (BDK) korrigiert den Bericht mit folgenden Worten: "Würden die Eltern sich danach richten, könnten sie auf keine Erstattungsleistungen hoffen, wenn eine Therapie notwendig sein sollte", so Dr. Gundi Mindermann, 1. Bundesvorsitzende des BDK. Versichert sind nämlich nur die kieferorthopädischen Maßnahmen, bei denen eine Behandlungsbedürftigkeit nicht bereits vor dem Versicherungsabschluss bestand, ergänzt Dr. Mindermann ihre Aussage. Vor allem bei "Lutschkindern" entwickeln sich die Kieferverformungen in der frühesten Kindheit.
Die Aussage, Kieferorthopädie sei ausschließlich eine "reparierende Maßnahme", wurde ebenso von dem BDK berichtigt. Die Vorsorgeuntersuchungen ergänzen nämlich die kieferorthopädische Behandlung, zudem werden Eltern-Beratungen rund um die Kieferentwicklung angeboten. Kieferverformungen, die in frühester Kindheit durch falsche Angewohnheiten entstanden sind, lassen sich früh mit wenig Aufwand behandeln. So werden auch von den meisten Zahnzusatzversicherern die Kosten für eine kieferorthopädische Frühbehandlung erstattet. Der BDK empfiehlt jungen Eltern, eine Zusatzversicherung für kieferorthopädische Leistungen gleich nach der Geburt des Kindes abzuschließen, noch ehe ein Behandlungsbedarf festgestellt wurde. Der BDK ist der Meinung, dass bei Kindern im Alter von fünf Jahren nicht über einen Eintritt in eine Zusatzversicherung nachgedacht werden sollte, sondern über einen Austritt. "Fachzahnärzte für Kieferorthopädie können in diesem Alter durchaus absehen, ob eine Behandlung in den Folgejahren überhaupt notwendig sein wird", ergänzt der BDK.
nach oben
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
09. Zahnärztezahl und zahnärztliche Versorgung: eine Prognose des IDZ
|
Nach dem aktuellen Forschungsbericht des Instituts der deutschen Zahnärzte "Prognose der Zahnärztezahl und des Bedarfs an zahnärztlichen Leistungen bis zum Jahr 2030" wird die Zahl der behandelnd tätigen Zahnärzte leicht sinken. Der Beruf des Zahnarztes entwickelt sich zu einem Frauenberuf und bereits im Jahr 2020 wird es mehr Zahnärztinnen als Zahnärzte geben, so die Prognose des IDZ. Bis zum Jahr 2030 soll das Angebot an Leistungen im zahnärztlichen Bereich im Einklang mit der Nachfrage sein. Wenn sich der Rückgang der zahnärztlichen Approbation fortsetzten sollte, wäre sogar eine Unterdeckung des zahnärztlichen Versorgungsbedarfs denkbar. Das IDZ hat für das Jahr 2006 die zahnärztliche Arbeitszeit nach den unterschiedlichen Leistungsgruppen (Prophylaxe, ZE, KFO, PAR und Kons.) berechnet und die Ergebnisse mit einer Prognose aus dem Jahr 1994 verglichen. Es stellte sich heraus, dass der Zeitaufwand für Parodontologie um fast ein Viertel unterschätzt und für die Prophylaxe- und KFO-Leistungen um etwa 10 Prozent überschätzt wurde. Der Diskrepanz der Ergebnisse wurde in der Änderung der Gebührenordnung im Jahr 2004 und einer offenkundigen Unterschätzung der bevölkerungsbezogenen Inanspruchnahme im Bereich Parodontologie begründet. Der IDZ geht aufgrund der sinkenden Bevölkerungszahl und des verbesserten Mundgesundheitszustands von einem Rückgang des Leistungsbedarfs aus, vor allem im Bereich der Füllungstherapie und Endodontie. Leistungen im prothetischen Bereich sollen insgesamt stagnieren bzw. leicht zurückgehen oder zu einer Umschichtung der eingesetzten Therapiemitel (von herausnehmbar zu festsitzend) führen. Der Bereich der Parodontologie wird dagegen deutlich zunehmen, da die Anzahl der verbleibenden Zähne ansteigen wird und die epidemiologische Altersassoziation von parodontalen Gesundheitsproblemen einen steigenden Bedarf verursachen dürfte.
nach oben
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
10. Schuldenfreier Start in den Gesundheitsfonds
|
Die GKV kann nach den vorläufigen Finanzergebnissen im Jahr 2008 im fünften Jahr hintereinander ein positives Ergebnis verbuchen und somit schuldenfrei in den Gesundheitsfonds starten, berichtet Die Zahnarzt Woche. Die Zahnbehandlung macht nur 5 Prozent der GKV-Sonderausgaben aus, der Zahnersatz, der von den Versicherten mit Sonderbeitrag finanziert wird, nur 1,8 Prozent. Die Krankenkassen haben 2008 über den ZE-Sonderbeitrag einen Überschuss erwirtschaftet. Das bedeutet, dass der GKV-Gesamtüberschuss aus den ZE-Minderausgaben vom Sonderbeitrag resultiert. Fast alle Kassen rechnen damit, dass sie, unter anderen aufgrund von Sonderzuweisungen aus dem Gesundheitsfonds, im Jahr 2009 auf Zusatzbeiträge verzichten können. Die positive Beschäftigungsentwicklung im vergangenen Jahr hat zu steigenden Einnahmen der Krankenkassen geführt. In diesem Jahr stehen den Kassen deutlich höhere Zuweisungen zur Verfügung, welche das vorläufige Ausgabenvolumen aus dem Jahr 2008 um elf Milliarden Euro übersteigen. Bei einem erhöhten Bundeszuschuss und einem allgemeinen paritätischen Beitragssatz sind die Ausgaben solide finanziert, so das BMG. Mögliche Einnahmeverluste aufgrund der Wirtschafts- und Finanzkrise werden durch ein Liquiditätsdarlehen des Bundes kompensiert.
nach oben
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
11. Kostenerstattung weniger beliebt bei den Zahnärzten
|
Zahnärzte in Schleswig-Holstein äußerten sich mit einem sehr gemischten Urteil in einer Umfrage zum Thema Kostenerstattung. Dabei denken viele Praxen an die großen bürokratischen Hürden bei den ZE-Festzuschüssen mit Kostenerstattung. Sie halten sich zurück mit Forderungen nach einer generellen Ausdehnung der Kostenerstattung in der Zahnmedizin, die auf einer Grundversorgung basiert. Das bestärkt auch die bisher herrschende Meinung der zahnärztlichen Körperschaften. Fast ein Drittel der befragten Zahnärzte lehnt ein Festzuschusssystem in anderen Behandlungsbereichen ab, der gleiche Prozentsatz der Befragten würde Festzuschüsse in anderen Behandlungsbereichen begrüßen. Einschränkungen des Leistungskatalogs und eine gleichzeitige Ausdehnung auf außervertragliche Leistungen findet kaum Begeisterung. Mehr als die Hälfte der Befragten war der Meinung, dass der GKV-Leistungskatalog zu umfassend ist. Kritisiert wurden auch die komplexen Vorschriften in Zusammenhang mit Festzuschüssen für Zahnersatz. Fast 88 Prozent der Befragten fühlt sich durch die politische Lage in ihrem Handeln eingeschränkt.
nach oben
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
12. Zahnarztpreisvergleich - ein neuer Service der BKK ESSANELLE
|
Seit Anfang 2009 bietet die BKK ESSANELLE einen kostenlosen und unverbindlichen Service an, welcher den Versicherten hilft, ein optimales Preis-Leistungsverhältnis für den Zahnersatz zu finden. Daten eines Heil- und Kostenplanes werden mit der Fallmanagementsoftware atacama | ZE von der Krankenkasse elektronisch erfasst und auf Wunsch des Versicherten in seine persönliche Gesundheitsakte übertragen. Anschließend verschickt der Versicherte den elektronischen Heil- und Kostenplan an eine Arzt-Preisvergleich-Plattform und kann dann entscheiden, ob er mit einem der Zahnärzte Kontakt aufnehmen möchte. Ein gesicherter Datenaustausch zwischen Krankenkasse und Internet wird mit atacama | PIX gewährleistet. Die Gesundheitsakte des Versicherten wurde von careon entwickelt. Weiterführende Informationen über den Zahnarztpreisvergleich und die Gesundheitsakte der BKK ESSANELLE erhalten Sie unter folgendem Link:
http://www.bkk-essanelle.de/gesundheitsakte/zahnauktion.html
nach oben
|
Bis zum nächsten Newsletter für die GKV
Ihre
atacama | Software GmbH
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|